Ein Meilenstein in der Geschichte der Kunsttherapie in Österreich

KunsttherapeutInnen unterstützen den Menschen in seiner grundlegenden Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit, in der die Ressourcen zur Transformation von erlebten Störungen liegen. Durch die Aktivierung des Menschen in seiner leiblichen, seelischen und geistigen Ganzheit wird die Rehabilitation und Wiederherstellung des kreativen, schöpferischen Vermögens zur Lebensgestaltung bewirkt“

(Mag.art.Harald FRITZ-IPSMILLER,2004)

Ein großer Meilenstein in der Geschichte der Kunsttherapie ist eine wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2020, die nun belegt, dass Kunsttherapie ein eigenständiges und abgegrenzte therapeutisches Verfahren ist.

Diese Studie verdanken wir der beharrlichen Arbeit von den zwei ehemaligen Obfrauen des Österreichischen Berufsverbands für Kunsttherapie (ÖBKT) – Frau Mag.Monika Hipsch und Frau Edith Sandhofer-Malli.

Im folgenden zitiere ich aus dem Bericht des GÖG, Gesundheit Österreich;

Kern, Daniela; Valady, Sonja (2020): Kunsttherapie im Vergleich: Einordnung, Ausbildung und Regelung. Gesundheit Österreich, Wien

Im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, März 2020

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) beauftragt, eine mögliche Einordnung der Kunsttherapeutinnen/-therapeuten in die bestehenden (Gesundheits-)Berufe aus unterschiedlichen Perspektiven zu analysieren. Weiters sollte geprüft werden, welcher Qualifikationsbedarf im Bereich Kunsttherapie besteht und wie Kunsttherapie in anderen europäischen Ländern geregelt ist.

(Kern, Valady, 2020,3)

Kompetenzbereiche der ganzheitliche Kunsttherapie

In diesem Bericht findet sich folgende Berufsbeschreibung:
Die Kunsttherapie ist eine eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde Therapieform und wird als Gesundheitsberuf ausgeübt. Sie umfasst die bewusste und geplante Behandlung von Menschen, insbesondere mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, durch den Einsatz kunsttherapeutischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung zwischen einer/einem oder mehreren Be-
handelten und einer/einem oder mehreren Behandelnden mit dem Ziel
Symptomen vorzubeugen, diese zu mildern oder zu beseitigen oder gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern oder die Entwicklung, Reifung und Gesundheit der/des Behandelten zu fördern und zu erhalten oder wiederherzustellen.
 

Die Ausübung des kunsttherapeutischen Berufs besteht in der berufsmäßigen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten, insbesondere zum Zweck der

 
1. Prävention einschließlich Gesundheitsförderung,
 
2. Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen,
 
3. Rehabilitation,
 
4. Förderung sozialer Kompetenzen sowie
 
5. Lehre und Forschung.
(Kern, Valady, 2020, 44)

„Der künstlerische Prozeß ist letztlich nichts anderes als ein intimes Selbstgespräch, in welchem der Klient seine ganz eigenen Lebensfragen und –antworten erst einmal zu formulieren beginnt.“

(Mag.art. Harald Fritz-Ipsmiller, 2004)

Weiters steht beschrieben, dass es ein abgegrenztes Tätigkeitsfeld der Kunsttherapeut*innen auszumachen ist:
(3) Die berufsmäßige Ausübung der Kunsttherapie ist den Kunsttherapeut*innen vorbehalten.
Anderen Personen als diesen ist die berufsmäßige Ausübung der Kunsttherapie verboten.
Berufsmäßige Ausübung (Berufsausübung) der Kunsttherapie liegt vor, wenn Kunsttherapie regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage einschließlich einer nebenberuflichen Einkommensquelle zu erzielen.
(4) Die Berufsausübung der Kunsttherapie besteht in der eigenverantwortlichen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.
Zielgruppen und Arbeitsfelder
Kunsttherapeut*innen begleiten Menschen jeden Alters bei somatischen, psychosomatischen und psychischen Problemen, insbesondere
» in Krankheits- und Krisensituationen,
» in krankheitsbedingten Veränderungssituationen,
» mit Anpassungs- und Entwicklungsstörungen,
» zur Förderung individueller und sozialer Gesundheit (Prävention),
» zur Stärkung der Resilienz,
» im Einzel- und/oder Gruppensetting.
Je nach Arbeitsfeld ist Kunsttherapie ein eigenständiges Therapieangebot oder ergänzt andere Behandlungsformen.

Gesundheitsfördernd und präventiv eingesetzt, unterstützt die Kunsttherapie eine gesunde Entwicklung von Menschen.

 

Kunsttherapeut*innen sind selbstständig mit eigener Praxis tätig, bzw. arbeiten sie auf Basis von Werksverträgen oder im Angestelltenverhältnis im multiprofessionellen Team.

Auftraggeber bzw. Arbeitgeber können sein:
Privatpersonen, Kliniken, Tageskliniken, Ambulatorien, Spitäler, Rehabilitationszentren, Palliativzentren, Pflegeheime, psychosoziale Betreuungszentren, Gemeinschaftspraxen, des Weiteren auch
» heil- und sonderpädagogische Institutionen,
» soziale und kulturelle Institutionen,
» Schulen und pädagogische Institutionen,
» Strafvollzugseinrichtungen und
» Privatpraxen.
Kunsttherapeut*innen sind nicht zu medizinischer, psychologischer und psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlung befugt.

(Kern, Valady, 2020, 44)

Weiters beschreiben die Autorinnen die unterschiedlichen Anwendungsgebiete der Kunsttherapie einerseits im präventiven, andererseits auch in der Unterstützung und Ergänzung der allgemeinen medizinischen Versorgung:
 
(1)Kunsttherapie als präventive Therapieform ohne spezielle fachärztliche Begleitung:
Kunsttherapie wird überall dort angeboten, wo Menschen
Belastungssituationen ausgesetzt sind:
» Selbsterfahrung (Selbstbild und Fremdbild)
» Trauer
» Missbrauch/Gewalterfahrung
» soziale Integration / Migration / interkulturelle Begegnungen
» Teamentwicklung
» Social Skills
» Mobbingvermeidung
» familiäre Problembewältigung
» Scheidungssituation
» Menschen in Veränderungssituationen (berufliche Neuorientierung, Trennung, Pensionierung …)
» Schul- und Prüfungsängste

» Einsamkeit, Isolation, Schlafstörungen, Hochsensibilität etc.

(2) Kunsttherapie als unterstützende und begleitende Therapie in Ergänzung der allgemeinen medizinischen Versorgung:

Kunsttherapie wird im Zusammenwirken mit Ärztinnen/Ärzten 
(Fachärztinnen/-ärzten: z. B. Psychiaterinnen/Psychiatern), Psychologinnen/Psychologen, Pädagoginnen/Pädagogen, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten etc. angeboten und als ergänzende Therapieform eingesetzt, ins-besondere dort, wo der nonverbale Zugang der Kunsttherapie Vorteile bringt, etwa bei dauernd oder vorübergehend eingeschränkter Verbalkommunikation, etwa bei…
» posttraumatischen Belastungsstörungen,
» Sucht, Essstörungen,
» Psychosen (z. B. Schizophrenie, bipolare Störungen),
» Persönlichkeitsentwicklungsstörungen (je nach Schweregrad),
» alten und betagten Menschen mit neuropathologischen Hirnveränderungen (z. B. Morbus, Alzheimer, demenzielle Erkrankungen),
» Menschen mit fortschreitendem malignem Krankheitsverlauf (Krebs, multiple Sklerose,Morbus Parkinson, Polyneuropathie, Aids u. a.),
» Neurologie und Rehabilitation, z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma (insbesondere mit organischem Psychosyndrom),
» Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung, Unfallfolgen …)
» psychosozialer Versorgung in der Palliativmedizin,
» Angehörigen von Menschen mit diversen Krankheitsbildern,
» Burnout,
» Traumata,
» Depressionen, Neurosen, Ängste und Panikattacken, Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung.
 
 
Weiters beschreiben die Autorinnen die Grundlagen, Ziele und Wirkungsweisen von Kunsttherapie
(1) Kunsttherapie aller Fachrichtungen stützt sich auf humanistische, medizinische, künstlerische, psychologische und anthroposophische Konzepte und Menschenbilder. Ihnen gemeinsam ist die Integration einer somatischen, psychischen und sozialen Dimension bei der Klientenbegleitung und Therapiefindung. Kunsttherapeutinnen/-therapeuten setzen spezifische kunsttherapeutische Mittel und Methoden ein, um Menschen in Krankheits- und Krisensituationen sowie in Veränderungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen und in deren Gesundheit zu stärken. Die Berufshandlungen erfolgen gemäß den individuellen Bedürfnissen der Klientinnen/Klienten und mit zielorientierten Interventionen.
 
(2) Ziel kunsttherapeutischen Handelns ist die Stärkung der Fähigkeit zur Selbstregulation auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene. Kunsttherapie aktiviert Selbstheilungskräfte und unterstützt persönliche Entwicklungsprozesse.
Kunsttherapie sensibilisiert und fördert die Wahrnehmung innerer und äußerer Vorgänge und macht das eigene kreative Potenzial bewusst. Kunsttherapeutische Interventionen verhelfen zu Einsichten in das eigene Lebenskonzept, erweitern die Kenntnis der eigenen Ressourcen und schaffen Handlungsspielraum im Umgang mit anderen Menschen. Der Transfer eigener Erfahrungen und Erkenntnisse aus kunsttherapeutischen Prozessen in den beruflichen und privaten Alltag ist ein zentrales Anliegen.
 
(3) Grundlagen jeder Kunsttherapie sind
» die therapeutische Beziehung,
» die Mittel und Wirkungen der kunsttherapeutischen Methoden und Materialien,
» der therapeutische Ablauf mit Gespräch, Gestaltungsprozess und Ausdruck von Gefühlen und
» die gestalterische Arbeit mit inneren Bildern, Vorstellungen und Dynamiken.
In der Auseinandersetzung mit den eigenen Anliegen erlebt die Klientin / der Klient im kunsttherapeutischen Setting durch den schöpferischen Umgang mit dem Material unmittelbar die Konsequenzen des eigenen Handelns. Die Sichtbarmachung innerer Bilder und die sinnesanregenden
Erfahrungen im schöpferisch-kreativen Prozess stärken die Fähigkeit, auf innere und äußere Umstände Einfluss zu nehmen.
Kunsttherapie weckt Spiel- und Gestaltungsfreude und somit den subjektiven Erlebnisraum und ermöglicht so Erkenntnisse auf ganzheitlicher Ebene (Geist, Körper, Seele). Die Fähigkeit zur bewussten Wahrnehmung von Zusammenhängen zwischen Gedanken und Körperempfindungen
stärkt die Beziehungsfähigkeit zu sich selbst und folglich zur Umwelt.
Kunsttherapie setzt alle Mittel der bildenden Kunst situativ ein.
Die Arbeit verläuft im Wechsel zwischen praktischem Tun und distanzierender Wahrnehmung.
Die begleitende Kunsttherapeutin /Der begleitende Kunsttherapeut unterstützt die orientierende Reflexion der Prozesse.
 
(4) Charakteristische Wirkungen der Kunsttherapie umfassen insbesondere
» Entlastung und Entspannung,
» Selbsterkenntnis,
» Distanzierung vom Problem und Erweiterung von Handlungsspielräumen,
» Problemlösung,
» Verarbeitung negativer Erlebnisse,
» Gewinnen an Selbstvertrauen,
» Selbstwertstärkung,
» Zurückgewinnen von Lebensfreude,
» Sinnfindung,
» Verbesserung des Kommunikationsverhaltens und somit der Beziehungen,
» Steigerung der Lebensqualität,
» Aktivieren von Ressourcen und Selbstheilungskräften,
» Neubewertung und Neugestaltung von Lebensbereichen.
 
(Kern, Valady, 2020, 45)

Am Ende des Berichts beschreiben die Autorinnen das Ziel kunsttherapeutischen Handelns als…

die Stärkung der Fähigkeit zur Selbstregulation auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene. Kunsttherapie aktiviert Selbstheilungskräfte und unterstützt persönliche Entwicklungsprozesse. Kunsttherapie sensibilisiert und fördert die Wahrnehmung innerer und äußerer Vorgänge und macht das eigene kreative Potenzial bewusst. Kunsttherapeutische Interventionen verhelfen zu Einsichten in das eigene Lebenskonzept, erweitern die Kenntnis der eigenen Ressourcen und schaffen Handlungsspielraum im Umgang mit anderen Menschen. Der Transfer eigener Erfahrungen und Erkenntnisse aus kunsttherapeutischen Prozessen in den beruflichen und privaten Alltag ist ein zentrales Anliegen.

(3) Grundlagen jeder Kunsttherapie sind

» die therapeutische Beziehung,

» die Mittel und Wirkungen der kunsttherapeutischen Methoden und Materialien,

» der therapeutische Ablauf mit Gespräch, Gestaltungsprozess und Ausdruck von

(Kern, Valady, 2020, 46)

Und so kommen die Autorinnen zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen bezüglich möglicher Regelungen

Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse und im internationalen Vergleich kann die Kunsttherapie als eigenständige Therapieform betrachtet werden. Auch eine Regelung als Gesundheitsberuf ist grundsätzlich zu rechtfertigen: Ihre Einsatzbereiche und Tätigkeitsfelder liegen nicht nur in Österreich, sondern in sämtlichen anderen europäischen Ländern schwerpunktmäßig in Gesundheitseinrichtungen. In Großbritannien und in der Schweiz ist Kunsttherapeut/-in daher auch als „Gesundheitsberuf“ geregelt.

(Kern, Valady, 2020, 48)

________________________________________________________________________________

Quelle:

  • Kern, Daniela; Valady, Sonja (2020): Kunsttherapie im Vergleich: Einordnung, Ausbildung und Regelung. Gesundheit Österreich, Wien

(https://www.ikt.or.at/wp-content/uploads/2025/11/GOeG-Bericht-Kunsttherapie-im-Vergleich.pdf)

Dieses Paper ist ein Grund zum Feiern für die Kunsttherapie in Österreich.

Dank gilt all den Pionier*innen, die sich seit vielen Jahren unermüdlich für die Kunsttherapie einsetzen. Dank gilt den zwei ehemaligen Obfrauen des östereichischen Berufsverbandes (ÖBKT)- Frau Mag.Monika Hipsch und Frau Edith Sandhofer-Malli für ihr Dranbleiben.

©LilianFRITZ2026