POSITIONIERUNG

Schulleiter kunsttherapeutischer Ausbildungsstätten arbeiten an den Standards für ein Rahmen-Curriculum, das Grundanlage für ein Berufsgesetz werden soll. Allen Interessierten wird von Anfang an vermittelt, dass die Kunsttherapie im Moment noch keine eigene gesetzliche Regelung hat und dass das Erlangen des Diploms noch keine Garantie darstellt, dass damit auch einem zukünftigen gesetzlichen Standard Genüge getan ist.

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat bereits 2000 festgestellt, dass es sich bei unserem Institut um eine Einrichtung handelt, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt.

Finanzbehörde

Die Finanzbehörde hat uns 2003 bestätigt, dass sowohl unsere Akademie für Kunsttherapie öffentlich-rechtlichen Schulen vergleichbar ist und hat uns steuerrechtlich auf die Ebene von Umsatzsteuer-Befreiung gehoben.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Hier ist Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER, als Vorstandsvorsitzender, des Österreichischen Dachverbandes für Kunst-Therapien, mit zuständigen Beamten in Bezug auf die Etablierung eines eigenen Berufsgesetzes für die Kunsttherapie in Verbindung. Aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde ihm vermittelt, dass dieses Ministerium ein kunsttherapeutisches Bundesgesetz anstrebt. Des Weiteren wurde Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER bereits zu ersten Gesprächen ins Parlament in einen Club eingeladen. Das Erlangen eines expliziten Berufsgesetzes erfordert eine Reihe von Schritten. Wir wollen hiermit ausdrücken, dass es mit den Bestrebungen zum Berufsgesetz, durch die Zusammenarbeit der Berufsverbände österreichischer Kunst-Therapien voranschreitet, wir können jedoch keinen fixen Termin des in Kraft Tretens des Berufsgesetzes versprechen.

International Network of Expressive Arts Therapy Training Centers

Das „International Network of Expressive Arts Therapy Training Centers“ war Orientierungshilfe bei der Zusammenstellung unseres Studienplans der Kunsttherapie-Ausbildung. Wir haben aber die Anforderungen angehoben, um unser Curriculum vergleichbar werden zu lassen mit dem Lehrplan der Musiktherapie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst. Die Vergleichbarkeit wurde auch vom Unabhängigen Finanz-Senat bestätigt.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit dem Schreiben vom 21. Dezember 2006 festgestellt, in welchem Raum die Kunsttherapie in Österreich derzeit steht. Diese rechtliche Positionierung betrifft nun alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsbetriebe der kunsttherapeutischen Landschaft und auch alle Praktizierenden.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte uns die Auskunft gegeben, dass wir den Begriff „Akademie“ verwenden dürfen. Außerdem dürfen wir uns an den Leitlinien des ‚Akademien Studiengesetztes von 1999‘ orientieren. Aus allen Unterlagen ist ersichtlich, dass die Ausbildung zur Kunsttherapie keine pädagogische Ausbildung mit nachfolgender Lehramtsbefähigung darstellt.

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