Teilnahmeregelungen der Akademie für Kunsttherapie (AKT)
1. Rechte und Pflichten der Akademie für Kunsttherapie (AKT)
1.1 Ausbildungsziel
Die Akademie für Kunsttherapie (AKT) verpflichtet sich, die aufgeführten Ausbildungsmodule in einer
durch ihren Zweck gebotenen Form qualitativ und quantitativ so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel
bei ausreichender Eignung und genügendem Einsatz der/des Auszubildenden in der vorgesehenen
Mindestausbildungszeit erreicht werden kann.
Die Ausbildung orientiert sich am Bologna-Prozess, wobei der Fokus auf dem Erwerb von Kompetenzen
in drei zentralen Bereichen liegt:
- Wissen und Verstehen (knowing how to know and to understand)
- Handeln und Anwenden (knowing how to do)
- Sein und Persönlichkeitsentwicklung (knowing how to be)
Die AKT übernimmt keine Garantie für den erfolgreichen Abschluss der von der/dem Auszubildenden
begonnenen Ausbildung. Die Ausbildungsrichtlinien stellen einen Rahmen dar, der optimale Voraussetzungen
für den Ausbildungserfolg schaffen soll.
1.2 Durchführung der Ausbildungsveranstaltungen
- Geltung: Es gelten jeweils die aktuellen, per E-Mail oder auf der Website veröffentlichten
Teilnahmeregelungen. Es ist die Pflicht der Mitglieder, sich regelmäßig über Aktualisierungen zu informieren. - Modulsystem: Die Module bestehen aus Seminaren, Lehrtherapien, Supervisionen und Praktika.
- Vermittlung: Veranstaltungen wie Lehrtherapie, Lehrsupervision und Einzelsupervision werden von der AKT
vermittelt. Das Vertragsverhältnis kommt jedoch direkt zwischen der/dem Auszubildenden und der jeweiligen Lehrperson zustande.
Die AKT schließt eine Haftung für Vertragsverletzungen aus diesem Verhältnis aus. - Lehr- und Lernunterlagen: Seminarunterlagen werden nach Ermessen der Lehrpersonen zur Verfügung gestellt.
Bücher, Skripte und weitere Literaturauszüge sind in den Kursbeiträgen nicht enthalten. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen
dürfen ausschließlich für den eigenen Ausbildungsbedarf verwendet werden. - Programmänderungen: Die AKT behält sich das Recht vor, angekündigte Lehrpersonen zu ersetzen oder Änderungen
im Veranstaltungsprogramm vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
1.3. KunstKurse im Speziellen
Kunstkurse – Kurse und Workshops mit Trainer:innen – voll betreut. Teilnehmerzahl: Mindestens 8 Teilnehmer:innen (TN). In der Regel werden die Kurse und Workshops mit mindestens 8 TN begonnen und sind je nach Kursinhalten nach oben begrenzt. Ausnahmen behält sich die Akademie vor.
Anrechnung: Angerechnet und bestätigt werden nur die Stunden, in denen Teilnehmer:innen tatsächlich im Kurs vor Ort anwesend waren oder bei Online Kursen Online eingewählt.
Mit dem Einlangen des ausgefüllten Anmeldeformulars ist die Kurs-Anmeldung verbindlich.
Die Anmeldung muss 7 Tage vor Kursbeginn eingelangt sein.
Die Akademie behält sich vor, einen Kurs abzusagen, wenn bis zu dieser Anmeldefrist die Mindest-Teilnehmer-Anzahl nicht erreicht wurde. Aus der Kurs-Anmeldung entstehen bei Kurs-Absagen auf Grund von zu geringer Anmeldezahlen keinerlei Ansprüche.
Angekündigte Trainerinnen und Trainer können bei Verhinderung durch eine qualifizierte Vertretung ersetzt werden, sofern eine solche Vertretung zeitnah verfügbar ist.
Material und Materialkosten sind nicht im Kurs-/Workshop-Beitrag enthalten. Materiallisten sind bei den Kurs- oder Workshop-Beschreibung angeführt oder werden bei Kursen in der erstenEinheit besprochen.
Kunst-Workshops und Kunst-Kurse werden Online und vor Ort angeboten. Manche Workshops oder Kurse können nur vor Ort stattfinden. Die KunstSommerWochen finden live statt.
Kunst-Kurse sind für alle an der Akademie studierenden Personen buchbar!
1.4 Haftung
- Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die/der Auszubildende bestätigt, über die erforderliche physische und psychische Gesundheit zu verfügen.
- Die Ausbildung stellt keinen Ersatz für eine psychiatrische, psychotherapeutische oder klinisch-psychologische Behandlung dar.
- Die Haftung der AKT ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
1.5 Urheberrecht
- Die im Rahmen der AKT entwickelten oder vorgestellten Verfahren, Methoden und Ansätze sind urheberrechtlich geschützt.
- Absolvent:innen dürfen andere Personen in der Methode der AKT nur im Rahmen des „AKT-Netzwerks“ und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung/vertraglicher Vereinbarung ausbilden.
- Die in der AKT vorgestellte Theorie stellt die Primärquelle für Abschlussarbeiten dar und ist wissenschaftlich korrekt zu zitieren.
- Das Konzept der „Ganzheitlich-Ingenialen Kunsttherapie“ ist markenrechtlich geschützt. Die Urheberschaft bleibt auch nach Abschluss der Ausbildung anzuerkennen.
2. Rechte und Pflichten der/des Auszubildenden
2.1 Teilnahme und Anwesenheit
- Für den Abschluss der Ausbildung ist die erfolgreiche Absolvierung aller Module erforderlich.
- Es gilt eine Anwesenheitspflicht. Fehlzeittoleranz: 10 % pro Ausbildungsjahr; Psychiatrievorlesungen: 100 % Anwesenheitspflicht.
- Bei Abwesenheit von über 10 % sind versäumte Zeiten nachzuholen (Sonderaufgaben/Ersatzseminare).
2.2 Anmelde- und Stornobedingungen
- Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur fristgerechten Zahlung.
- Stornobedingungen:
- Bis 14 Tage nach Anmeldung: kostenlos.
- Bis 4 Wochen vor Beginn: 30 % der Gebühr.
- Ab 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Gebühr.
- Weniger als 14 Tage vor Beginn: 100 %.
2.3 Sonstige Pflichten
- Schweigepflicht gegenüber allen personenbezogenen Informationen, auch nach Ausbildungsende.
- Verbot von Substanzen: keine illegalen Substanzen, kein Alkoholkonsum in Kursräumen oder während Kurszeiten.
3. Eigentherapie: Zweck und Vorgaben
3.1 Zweck
- Abbau blinder Flecken und Vorurteile.
- Förderung von Geduld, Toleranz und Empathie.
- Verbesserung im Umgang mit Arbeitsbelastungen.
3.2 Vorgaben
Alle Teile der Eigentherapie müssen dokumentiert werden.
- Vorbereitende Gruppenselbsterfahrung (20 h): im 1. Jahr, Nachweis notwendig.
- Lehrtherapie direkte Methode (48 h): monatlich; nach 24 h Wechsel der Lehrperson.
- Co-Therapie-Methode (100 h): Bestätigung durch Co-Therapie + Supervision.
- Solo-Therapie-Methode (200 h): Bestätigung durch Supervision.
4. Kosten und Zahlungsmodalitäten
- Kosten laut gültigen Kostenblättern; jährliche Valorisierung möglich.
- Bei Zahlungsverzug trägt der/die Auszubildende Mahn- und Rechtskosten.
- Änderung der Zahlungsregelung: € 50,- Bearbeitungsgebühr.
- Einzelne Teilnahmebestätigungen sind gebührenpflichtig.
5. Unterbrechung und Beendigung
5.1 Unterbrechung
- Karenzierung jeweils zum Jahresende; Ansuchen spätestens 3 Monate vor Eintritt.
- Unterbrechungen über 3 Jahre → Wiederholung des letzten Jahres.
- Bei groben Verstößen: Suspendierung möglich.
5.2 Beendigung
- Durch Abschluss: nach allen Modulen + Kolloquium + Diplom.
- Durch AKT: bei fehlender Erfolgsaussicht; Beschwerdemöglichkeit.
- Durch Auszubildende: Kündigung jeweils zum Jahresende, 3 Monate Frist.
6. Abschlussregelungen und Zertifizierung
6.1 Leistungsnachweise und Evaluation
- Abschluss durch Leistungsnachweise, Gewinnberichte, Evaluierungen.
- Theorie durch Anwesenheit, Reflexionen, Arbeiten und Tests.
6.2 Abschlussarbeiten
- Theoretische Arbeit – 180 Credits: 80 Seiten, publikationsreif.
- Theoretische Arbeit – 240 Credits: wissenschaftliche Arbeit zur Theorie.
- Künstlerische Abschlussarbeit: bildnerisch/darstellerisch, supervidiert, öffentlich präsentiert.
6.3 Zertifizierungsverfahren
- Eintritt nach Abschluss aller Module.
- Zertifizierungsordner mit allen Nachweisen.
- Übergangsritus vom Auszubildenden zur/zum Therapeut:in.
- Modul „Waldzeit“ ist verpflichtend.
6.4 Mündliche Abschlussprüfung
- Kolloquium mit min. 3 Lehrverantwortlichen.
- Nachweis künstlerischer, therapeutischer und wissenschaftlicher Kompetenz.
- Bestanden bei übereinstimmender positiver Beurteilung.
6.5 Diplomvergabe
- Offizieller Akt mit Öffentlichkeit, Ausbildner:innen und Teilnehmer:innen.
7. Schlussbestimmungen
- Unwirksame Bestimmungen berühren übrige Regelungen nicht.
- Keine mündlichen Nebenabreden; Änderungen schriftlich.
- Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht in Wien.
